Förderungen

Unsere Förderungen für Projekte von und für junge Erwachsene in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Wir möchten eure Arbeit unterstützen – entdeckt und beantragt die Fördermöglichkeiten!

LÄUFT-Förderung

Die LÄUFT-Förderung dient als Unterstützung von Projekten, die vor Ort bereits erprobt sind und gut laufen, sich allerdings stetiger Finanzierungsfragen ausgesetzt sehen.

SKATEBOARD-Innovationsförderung

Die SKATEBOARD-Förderung dient innovativen Ideen mit Entwicklungspotenzial als Anschubfinanzierung. Eine große Idee darf klein beginnen: Statt direkt ein Auto zu bauen, um von A nach B zu kommen, wird klein angefangen und mit einem Skateboard erprobt, ob die Idee ihr Potenzial entfalten wird.

FLÜGEL-Innovationsförderung

Die FLÜGEL-Förderung dient bereits erprobten Ideen als Möglichkeit zum Wachstum und zur Skalierung. Was im Kleinen gut funktioniert, darf flügge werden.

LÄUFT-Förderung

1. Vorbemerkungen

Der Diözesanrat richtete das diözesane Projekt „Junge Erwachsene“ ein, um im Sinne einer vernetzten und kooperativen Pastoral jungen Erwachsenen glaubenskommunikative Räume zu eröffnen und ihnen seelsorgerliche Begleitung anbieten zu können. Dies geschieht überall dort, wo Kirche – bestenfalls in Kooperation mit weltlichen Partner:innen – einen Zugang zu jungen Menschen sucht und einen Beitrag zu gelingendem Leben anbietet.

Die LÄUFT-Förderung dient als Unterstützung von Projekten, die vor Ort bereits erprobt sind und gut laufen, sich allerdings stetiger Finanzierungsfragen ausgesetzt sehen.

2. Geförderte Maßnahmen

Gefördert werden Projekte und Aktionen, die im Kalenderjahr 2026 stattfinden.
Die Zielgruppe sind junge Erwachsene im Alter von ca. 18-35 Jahren, die bisher keinen oder wenig Kontakt zu Kirche bzw. kirchlichen Angeboten haben. Junge Erwachsene können selbst Umsetzende des Projekts oder auch ausschließlich Teilnehmende sein.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Projekts liegt auf Themen und Fragen junger Erwachsener.
Bestenfalls findet das Projekt in Kooperation mit einem nicht-kirchlichen Kooperationspartner statt, der den Kontakt zur Zielgruppe gewährleistet.
Die Maßnahmen müssen offen ausgeschrieben werden und dürfen nicht nur für geschlossene Gruppen sein.
Die Förderung richtet sich bevorzugt an Projekte, die noch nicht gestartet haben.
Im begründeten Einzelfall kann die diözesane Projektleitung von einzelnen Vorgaben abweichen.

3. Antrag und Bewilligung

Anträge sind unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars und mit einem Finanzierungplan auf bereitgestellter Vorlage unter Angabe des Betreffs „LÄUFT-Förderung“ per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de.
Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antragseingang ist der 01. November 2026.
Ob ein Antrag gefördert wird, entscheidet die diözesane Projektleitung, welche auch die bewilligende Stelle im Bischöflichen Ordinariat ist, im Gespräch mit den Antragsstellenden.
Pro Einrichtung wird nur ein Antrag gefördert.
Die Förderung ist stets eine Teilfinanzierung von bis zu 75% der Gesamtkosten. Der Eigenanteil muss im Finanzierungsplan ausgewiesen werden. Die Höchstgrenze der diözesanen Förderung je Projekt beträgt 1.000,00 Euro.
Nach Prüfung und Genehmigung des Förderantrags durch die diözesane Projektleitung wird ein Förderbescheid erstellt.
Ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich benötigten Mittel ist 21 Tage nach dem Projektende per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de. Der Verwendungsnachweis muss eine zahlenmäßige Auflistung der verwendeten Mittel und eine textliche Angabe zur Wirksamkeit des Projektes enthalten.

SKATEBOARD-Innovationsförderung

1. Vorbemerkungen

Der Diözesanrat richtete das diözesane Projekt „Junge Erwachsene“ ein, um im Sinne einer vernetzten und kooperativen Pastoral jungen Erwachsenen glaubenskommunikative Räume zu eröffnen und ihnen seelsorgerliche Begleitung anbieten zu können. Dies geschieht überall dort, wo Kirche – bestenfalls in Kooperation mit weltlichen Partner:innen – einen Zugang zu jungen Menschen sucht und einen Beitrag zu gelingendem Leben anbietet. Um innovative Ideen im Bereich der Jungen-Erwachsenen-Pastoral zu ermöglichen, stellt der Diözesanrat einen Innovationsfonds über 500.000 Euro zur Verfügung.

Die SKATEBOARD-Förderung dient innovativen Ideen mit Entwicklungspotenzial als Anschubfinanzierung. Eine große Idee darf klein beginnen: Statt direkt ein Auto zu bauen, um von A nach B zu kommen, wird klein angefangen und mit einem Skateboard erprobt, ob die Idee ihr Potenzial entfalten wird.

2. Geförderte Maßnahmen

Gefördert werden innovative Projekte und Initiativen, die in dieser Art für diesen Ort neu sind.
Die Idee selbst muss weiterentwickelbar bzw. skalierbar sein.
Die Zielgruppe sind junge Erwachsene im Alter von ca. 18-35 Jahren, die bisher keinen oder wenig Kontakt zu Kirche bzw. kirchlichen Angeboten haben. Junge Erwachsene können selbst Umsetzende des Projekts oder auch ausschließlich Teilnehmende sein.
Bestenfalls findet das Projekt in Kooperation mit einem nicht-kirchlichen Kooperationspartner statt, der den Kontakt zur Zielgruppe gewährleistet.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Projekts liegt auf Themen und Fragen junger Erwachsener.
Die Förderung richtet sich bevorzugt an Projekte, die noch nicht gestartet haben.
Im begründeten Einzelfall kann die diözesane Projektleitung von einzelnen Vorgaben abweichen.

3. Antrag und Bewilligung

Anträge sind unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars und mit einem Finanzierungplan auf bereitgestellter Vorlage unter Angabe des Betreffs „SKATEBOARD-Förderung“ per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de.
Für die Skateboard- und die Flügel-Förderung (vgl. Amtsblatt Nr. 1 2026, BO-Nr. 5047) stehen pro Jahr mindestens 150.000 Euro zur Verfügung. Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Projektstelle Junge Erwachsene bearbeitet und beschieden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antragseingang ist der 31. Dezember 2028.
Ob ein Antrag gefördert wird, entscheidet die diözesane Projektleitung, welche auch die bewilligende Stelle im Bischöflichen Ordinariat ist, im Gespräch mit den Antragsstellenden.
Pro Einrichtung kann zeitgleich entweder ein Antrag gemäß dieser Richtlinie (SKATEBOARD-Innovationsförderung) oder gemäß der Richtlinie zur FLÜGEL-Innovationsförderung (KABL 2026, Nr. 1 vom 15.01.2026) gefördert werden. Die Höchstgrenze der diözesanen SKATEBOARD-Förderung je Projekt beträgt 5.000,00 Euro.
Nach Prüfung und Genehmigung des Förderantrags durch die diözesane Projektleitung wird ein Förderbescheid erstellt.
Ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich benötigten Mittel ist 21 Tage nach dem Projektende per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de. Der Verwendungsnachweis muss eine zahlenmäßige Auflistung der verwendeten Mittel und eine textliche Angabe zur Wirksamkeit des Projektes enthalten.

FLÜGEL-Innovationsförderung

1. Vorbemerkungen

Der Diözesanrat richtete das diözesane Projekt „Junge Erwachsene“ ein, um im Sinne einer vernetzten und kooperativen Pastoral jungen Erwachsenen glaubenskommunikative Räume zu eröffnen und ihnen seelsorgerliche Begleitung anbieten zu können. Dies geschieht überall dort, wo Kirche – bestenfalls in Kooperation mit weltlichen Partner:innen – einen Zugang zu jungen Menschen sucht und einen Beitrag zu gelingendem Leben anbietet. Um innovative Ideen im Bereich der Jungen-Erwachsenen-Pastoral zu ermöglichen, stellt der Diözesanrat einen Innovationsfonds über 500.000 Euro zur Verfügung.

Die FLÜGEL-Förderung dient bereits erprobten Ideen als Möglichkeit zum Wachstum und zur Skalierung. Was im Kleinen gut funktioniert, darf flügge werden.

2. Geförderte Maßnahmen

Gefördert werden innovative Projekte und Personen, die seit 2020 schon einmal eine Förderung durch die Projektstelle erhalten haben und deren Wirksamkeit nachgewiesen werden kann.
Die Zielgruppe sind junge Erwachsene im Alter von ca. 18-35 Jahren, die bisher keinen oder wenig Kontakt zu Kirche bzw. kirchlichen Angeboten haben. Junge Erwachsene können selbst Umsetzende des Projekts oder auch ausschließlich Teilnehmende sein.
Bestenfalls findet das Projekt in Kooperation mit einem nicht-kirchlichen Kooperationspartner statt, der den Kontakt zur Zielgruppe gewährleistet.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Projekts liegt auf Themen und Fragen junger Erwachsener.
Im begründeten Einzelfall kann die diözesane Projektleitung von einzelnen Vorgaben abweichen.

3. Antrag und Bewilligung

Anträge sind unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars und mit einem Finanzierungplan auf bereitgestellter Vorlage unter Angabe des Betreffs „FLÜGEL-Förderung“ per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de.
Für die Skateboard- und die Flügel-Förderung (vgl. KABL 2026, Nr. 1) stehen pro Jahr mindestens 150.000 Euro zur Verfügung. Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Projektstelle Junge Erwachsene bearbeitet und beschieden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antragseingang ist der 31. Dezember 2028.
Ob ein Antrag gefördert wird, entscheidet die diözesane Projektleitung, welche auch die bewilligende Stelle im Bischöflichen Ordinariat ist, im Gespräch mit den Antragsstellenden und in Absprache mit einer Vertretung des Pastoralausschuss des Diözesanrats.
Pro Einrichtung kann zeitgleich entweder ein Antrag gemäß dieser Richtlinie (FLÜGEL-Innovationsförderung) oder gemäß der Richtlinie zur SKATEBOARD-Innovationsförderung (Amtsblatt Nr. 1 2026, BO-Nr. 5046) gefördert werden. Die Höchstgrenze der diözesanen FLÜGEL-Förderung je Projekt beträgt 50.000,00 Euro.
Nach Prüfung und Genehmigung des Förderantrags durch die diözesane Projektleitung wird ein Förderbescheid erstellt.
Ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich benötigten Mittel ist 21 Tage nach dem Projektende per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de. Der Verwendungsnachweis muss eine zahlenmäßige Auflistung der verwendeten Mittel und eine textliche Angabe zur Wirksamkeit des Projektes enthalten.

Hier kannst du dir Inspirationen holen, welche Projekte wir schon unterstützt haben.

Von sozialen Initiativen bis hin zu kirchlichen Projekten – entdecke, wie wir einen Unterschied machen

Nicht das Passende Dabei?
Hier findest du weitere Fördermöglichkeiten:

Diözesane Förderprogramme

Projekte für Wertschätzung , Qualifizierung und Würdigung der ehrenamtlich Engagierten

Details

Was wird gefördert?
– Initiativen und Gruppen auf dem Gebiet DRS, welche die Teilhabe von Menschen am christlichen und gesellschaftlichen Leben fördern
– Wertschätzung und Würdigung des ehrenamtlichen Engagements
– Qualifizierung von Ehrenamtlichen

Wer wird gefördert?
– ehrenamtliche Gruppen die mit lokalen katholischen Strukturen zusammenarbeiten
– Die Gruppe muss aus mindestens fünf ehrenamtlich tätigen Personen bestehen
– Die Gruppe arbeitet mit mind. einer Organisation außerhalb der kath. Kirche zusammen
– Vernetzung / Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Höchstsumme: 1.000,00 € pro Jahr und Gruppe

Kontakt: https://inkonzept.drs.de/aktuelle-richtlinien.html

Projekte aus den Bereichen Seelsorge und Glaubenskommunikation

Details

Was wird gefördert?
– Seelsorge: Projekte und Maßnahmen, die den Dienst der Seelsorge durch haupt- und ehrenamtliche Berufungen neu profilieren und etablieren, insbesondere Einzelseelsorge.
– Glaubenskommunikation: Projekte und Maßnahmen einer differenzierten Glaubenskommunikation. Entscheidend für diese ist: Subjektorientierung, ereignisbasierte Pastoral, Differenzierung, Orientierung an der Gegenwart und Entdeckung des Evangeliums in den Lebenswirklichkeiten der Menschen.

Höchstsumme: 5.000,00 € pro Projekt

Kontakt: https://ha-iv.drs.de/foerderprogramme.html

Projekte mit dem Schwerpunkt neue pastorale Orte und Profilstellen

Details

Was wird gefördert?
– Neue pastorale Orte: Einrichtung neuer pastoraler Orte jenseits der etablierten kirchlichen Orte, z.B. neue pastorale Zentren oder neue geistliche Orte in der Diözese; auch bereits bestehende Orte können bei Entwicklung eines umfassend neuen Profils gefördert werden
– Profilstellen: dienen der pastoralen Entwicklung und Profilierung eines bestimmten Bereiches; sie sollen Kirchenentwicklung auf der Grundlage von „Kirche am Ort – Kirche an vielen Orten“ gestalten

Höchstsumme: 5.000,00 € pro Projekt

Kontakt: https://ha-iv.drs.de/foerderprogramme.html

Inklusive Projekte und Maßnahmen in der Quartierspastoral

Details

Was wird gefördert?
Es werden Projekte und Maßnahmen in der Quartierspastoral gefördert, die den Orientierungen der Kirchenentwicklung mit mehreren der folgenden Merkmale entsprechen:
– Sozialraumorientiert
– Inklusiv
– „Geh-hin-Kirche“
– Kirche an vielen Orten
– Entdeckung des Evangeliums in den Lebenswelten der Menschen
– vernetzt mit Partnern im Quartier
– Seelsorge als Beziehungsarbeit

Kontakt: https://ha-iv.drs.de/foerderprogramme.html

Projekte, die den pastoralen Prioritäten der Diözese Rottenburg-Stuttgart entsprechen

Details

Was wird gefördert?
Die Bischof-Moser-Stiftung fördert Projekte, die den pastoralen Prioritäten „Zeichen in der Zeit – Pastorale Prioritäten der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ entsprechen.

Dies gilt insbesondere für Projekte,
– die den gesellschaftlichen und sozialen Auftrag der Kirche wahrnehmen und die Gestaltung der Gesellschaft aktiv unterstützen.
deren Zielgruppe über den Bereich der Kirchengemeinde/des Dekanats/der Diözese hinausgehen
– die innovativen Charakter haben und damit neue Lernerfahrungen erschließen
– in denen neue Formen der Glaubensvermittlung erschlossen werden
– die neue Kooperationspartner/innen in den entsprechenden Sozialräumen in die Arbeit mit einbinden und untereinander vernetzen

Förderbereich I:
Reguläre Projektförderung
Bei der regulären Projektförderung werden nur Personalkosten gefördert.
Kontakt: https://www.bischof-moser-stiftung.de/service/foerderverfahren/foerderbereich-1/

Förderbereich II:
Unterstützung von Kleinprojekten
Im Rahmen der „Kleinprojektförderung“ werden Initiativen von Kirchengemeinden / Seelsorgeeinheiten mit bis zu 5.000€ gefördert.
Kontakt: https://www.bischof-moser-stiftung.de/service/foerderverfahren/foerderbereich-2/

Projekte und Maßnahmen in der Quartierspastoral zur Bekämpung von Armut

Details

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung und Linderung von Armut (Altersarmut). Unterstützt werden ältere Menschen ab 60 Jahren, deren Existenz nicht ausreichend gesichert ist.

Weitere Infos: https://www.mutter-teresa-stiftung.de/service/foerderung-beantragen/altersarmut/

Seelsorgerische Projekte und Maßnahmen in der Quartierspastoral besonders zur Begleitung kranker Kinder

Details

gefördert werden Maßnahmen seelsorgerlicher Begleitung – insbesondere kranker Kinder und deren Angehöriger sowie Maßnahmen zur Förderung des würdigen Alterns und der Hospizarbeit.

Weitere Infos: https://www.veronika-stiftung.de/

Aktuelle wechselnde Förderungen

Ideenwettbewerb des Landes: Kreative Projektideen gegen Einsamkeit

Das Sozialministerium Baden-Württemberg prämiert in einem Ideenwettbewerb kreative Konzepte und Projektideen, die neue Ansätze zur Bekämpfung von Einsamkeit vor Ort erproben.

Details

Einsamkeit betrifft Menschen aller Altersgruppen und Lebenslagen. Gesucht werden Projektideen, die Einsamkeit begegnen möchten und dabei das Nahumfeld von Betroffenen – sei es in den Kommunen und der unmittelbaren Nachbarschaft, in Familien und Freundeskreisen, im Vereinsumfeld oder gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden – als einen wichtigen Aspekt einbeziehen. Zudem soll eine der folgenden fünf Zielgruppen pro Idee in den Blick genommen werden:
– Menschen mit Migrationshintergrund
– Junge Menschen
– Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen und deren Angehörige
– Ältere Menschen
-Eltern in besonderen Lebenssituationen

Bewerbungsfrist: 31. Januar 2026

Preis: pro Bereich/Zielgruppe 150.000 Euro / bis zu 30.000 Euro/pro Projekt

Weitere Infos: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/buergerengagement/ideenwettbewerb-einsamkeit

LupoLeo Award 2026: Psychische Gesundheit junger Menschen im Fokus

Der LupoLeo Award zeichnet daher 2026 Projekte und Persönlichkeiten aus, die die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Lebenswelten fördern

Details

Was wird gefördert?

LupoLeo Award 2026: Psychische Gesundheit junger Menschen im Fokus
Der LupoLeo Award hat als bundesweit größter Förderpreis für Kinder und Jugendliche eine besondere Verantwortung. Psychische Gesundheit ist kein isoliertes Thema. Sie steht in direktem Zusammenhang mit dem Lebensstil, der Umwelt und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Der LupoLeo Award zeichnet daher 2026 Projekte und Persönlichkeiten aus, die gezielt und evidenzbasiert Aktivitäten nutzen, um die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Lebenswelten zu fördern – sowohl im Sinne der Verhaltens – als auch der Verhältnisprävention.

Bewerbungsfrist:  16. Februar 2026

Preis: insgesamt 130.000 Euro

Weitere Infos: https://united-kids-foundations.de/lupoleo-award/lupoleo-award-2026

Joachim-Herz-Stiftung: Perlenfonds

Für Projekte, die das Engagement und die Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen oder Kompetenzen für eine nachhaltige Transformation (Green Skills) fördern

Details

Was wird gefördert?
Der Fonds unterstützt Vorhaben, die das Engagement und die Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen oder Kompetenzen für eine nachhaltige Transformation (Green Skills) fördern und sich an Studierende im Bachelor- und Masterstudium, Berufsschüler:innen, Auszubildende sowie Schüler:innen der Sekundarstufen I und II richten. Dazu zählt z. B. das Prototyping für Produkte und Dienstleistungen, die soziale und ökologische Probleme adressieren oder Social Entrepreneurship fördern. Auch eigene Ideen, die Nachbarschaft oder Gemeinde sozial und ökologisch verbessern (z. B. Recycling-Initiativen) sind förderfähig. Auch können Green Offices und Nachhaltigkeitsbüros der Zielgruppe oder nachhaltige Entwicklungspotenziale im Betrieb unterstützt werden.

Antragsfrist: fortlaufend

Förderhöhe: max. 25.000 Euro

Weitere Infos: Perlenfonds – Joachim Herz Stiftung

anstiftung

Die anstiftung fördert Projekte mit Schwerpunkt auf Räume und Netzwerke des Selbermachens

Details

Was wird gefördert?

Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören Interkulturelle und Urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Förderanträge werden formlos entgegengenommen. Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden.

Antragsfrist
: fortlaufend

Weitere Infos: Förderung – anstiftung

Young Impact Fund

Projekte, welche sich positiv auf die biologische Vielfalt, Klimaschutz oder Klimagerechtigkeit auswirken

Details

Was wird gefördert?

Der Young Impact Fund ist ein Projekt von Natur Freunde Jugend, NAJU und BUND-Jugend und wird vom BMUV gefördert. Gesucht werden Projekte, welche sich positiv auf die biologische Vielfalt, Klimaschutz oder Klimagerechtigkeit auswirken. Die Gruppe muss aus mindestens 2 Personen bestehen, welche alle unter 27 Jahre alt sind.

Antragsfrist: jährlich am 30. März, 30. Juli und 30. November bis zum Jahr 2028

Förderhöhe: 300 Euro

Weitere Infos: Handeln-Jetzt » Young Impact Fund

Überregionale Förderprogramme

Förderung von innovativen,
missionarischen Projekten

Details

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die
-einen deutlichen evangelisierenden Charakter haben, sich vor allem an kirchenferne Menschen richten, den Glauben bzw. die Kirche ins Gespräch bringen, Bewusstsein für religiöse Inhalte schaffen, auf innovative Weise für den Glauben einstehen.
– in der Pastoral anzusiedeln sind.
– die besondere Situation der Diaspora fokussieren und diese anderen Christen, auch im Hinblick auf eine ökumenische Zusammenarbeit verdeutlichen.
– Besonders förderungswürdig sind hierbei Projekte, die in Kooperation mit dem Diözesan-Bonifatiuswerk erarbeitet und durchgeführt werden.

Weitere Infos: https://www.bonifatiuswerk.de/fileadmin/user_upload/bonifatiuswerk/hilfen/Antragstellung/Antragstellung_Infos_MissInitiativen.pdf

Gefördert werden Projekte zur Förderung von Inklusion

Details

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Förderung von Teilhabe von
– Menschen mit Behinderung
-Kindern und Jugendlichen
-Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Weitere Infos: https://www.aktion-mensch.de/foerderung

Gefördert werden christliche Projekte, die Menschen bei ihrer Sehnsucht nach Sinn und Spiritualität abholt, über die klassische kirchliche Arbeit hinaus gehen, christlich einladend und innovativ sind.

Details

Was wird gefördert?
Gefördert werden Ideen und Initiativen in allen Bereichen, die über die klassische, kirchliche Arbeit hinausgehen.

Kontakt: https://www.anderezeiten.de/foerderung/foerderung-beantragen

Wechselnde Förderprogramme v. a. für strukturschwache und ländliche Räume.

Details

Du hast noch Fragen?

Du hast Fragen, brauchst Unterstützung oder hast Anregungen für uns? Dann melde dich gerne bei uns.

Projektstelle Junge Erwachsene
Sue Grimbacher
Peter Lendrates

Mail: jungeerwachsene@drs.de

Telefon Sekretariat: 07472 169-420

Wer wir sind

wirdwas.fyi ist das Projekt (Glaubens-) kommunikation mit Jungen Erwachsenen der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Connect

Du erreichst uns hier:
jungeerwachsene@drs.de

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