Unsere Förderungen für Projekte von und für junge Erwachsene in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Wir möchten eure Arbeit unterstützen – entdeckt und beantragt die Fördermöglichkeiten!
1. Vorbemerkungen
Der Diözesanrat richtete das diözesane Projekt „Junge Erwachsene“ ein, um im Sinne einer vernetzten und kooperativen Pastoral jungen Erwachsenen glaubenskommunikative Räume zu eröffnen und ihnen seelsorgerliche Begleitung anbieten zu können. Dies geschieht überall dort, wo Kirche – bestenfalls in Kooperation mit weltlichen Partner:innen – einen Zugang zu jungen Menschen sucht und einen Beitrag zu gelingendem Leben anbietet.
Die LÄUFT-Förderung dient als Unterstützung von Projekten, die vor Ort bereits erprobt sind und gut laufen, sich allerdings stetiger Finanzierungsfragen ausgesetzt sehen.
2. Geförderte Maßnahmen
Gefördert werden Projekte und Aktionen, die im Kalenderjahr 2026 stattfinden.
Die Zielgruppe sind junge Erwachsene im Alter von ca. 18-35 Jahren, die bisher keinen oder wenig Kontakt zu Kirche bzw. kirchlichen Angeboten haben. Junge Erwachsene können selbst Umsetzende des Projekts oder auch ausschließlich Teilnehmende sein.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Projekts liegt auf Themen und Fragen junger Erwachsener.
Bestenfalls findet das Projekt in Kooperation mit einem nicht-kirchlichen Kooperationspartner statt, der den Kontakt zur Zielgruppe gewährleistet.
Die Maßnahmen müssen offen ausgeschrieben werden und dürfen nicht nur für geschlossene Gruppen sein.
Die Förderung richtet sich bevorzugt an Projekte, die noch nicht gestartet haben.
Im begründeten Einzelfall kann die diözesane Projektleitung von einzelnen Vorgaben abweichen.
3. Antrag und Bewilligung
Anträge sind unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars und mit einem Finanzierungplan auf bereitgestellter Vorlage unter Angabe des Betreffs „LÄUFT-Förderung“ per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de.
Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antragseingang ist der 01. November 2026.
Ob ein Antrag gefördert wird, entscheidet die diözesane Projektleitung, welche auch die bewilligende Stelle im Bischöflichen Ordinariat ist, im Gespräch mit den Antragsstellenden.
Pro Einrichtung wird nur ein Antrag gefördert.
Die Förderung ist stets eine Teilfinanzierung von bis zu 75% der Gesamtkosten. Der Eigenanteil muss im Finanzierungsplan ausgewiesen werden. Die Höchstgrenze der diözesanen Förderung je Projekt beträgt 1.000,00 Euro.
Nach Prüfung und Genehmigung des Förderantrags durch die diözesane Projektleitung wird ein Förderbescheid erstellt.
Ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich benötigten Mittel ist 21 Tage nach dem Projektende per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de. Der Verwendungsnachweis muss eine zahlenmäßige Auflistung der verwendeten Mittel und eine textliche Angabe zur Wirksamkeit des Projektes enthalten.
4. Downloads
1. Vorbemerkungen
Der Diözesanrat richtete das diözesane Projekt „Junge Erwachsene“ ein, um im Sinne einer vernetzten und kooperativen Pastoral jungen Erwachsenen glaubenskommunikative Räume zu eröffnen und ihnen seelsorgerliche Begleitung anbieten zu können. Dies geschieht überall dort, wo Kirche – bestenfalls in Kooperation mit weltlichen Partner:innen – einen Zugang zu jungen Menschen sucht und einen Beitrag zu gelingendem Leben anbietet. Um innovative Ideen im Bereich der Jungen-Erwachsenen-Pastoral zu ermöglichen, stellt der Diözesanrat einen Innovationsfonds über 500.000 Euro zur Verfügung.
Die SKATEBOARD-Förderung dient innovativen Ideen mit Entwicklungspotenzial als Anschubfinanzierung. Eine große Idee darf klein beginnen: Statt direkt ein Auto zu bauen, um von A nach B zu kommen, wird klein angefangen und mit einem Skateboard erprobt, ob die Idee ihr Potenzial entfalten wird.
2. Geförderte Maßnahmen
Gefördert werden innovative Projekte und Initiativen, die in dieser Art für diesen Ort neu sind.
Die Idee selbst muss weiterentwickelbar bzw. skalierbar sein.
Die Zielgruppe sind junge Erwachsene im Alter von ca. 18-35 Jahren, die bisher keinen oder wenig Kontakt zu Kirche bzw. kirchlichen Angeboten haben. Junge Erwachsene können selbst Umsetzende des Projekts oder auch ausschließlich Teilnehmende sein.
Bestenfalls findet das Projekt in Kooperation mit einem nicht-kirchlichen Kooperationspartner statt, der den Kontakt zur Zielgruppe gewährleistet.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Projekts liegt auf Themen und Fragen junger Erwachsener.
Die Förderung richtet sich bevorzugt an Projekte, die noch nicht gestartet haben.
Im begründeten Einzelfall kann die diözesane Projektleitung von einzelnen Vorgaben abweichen.
3. Antrag und Bewilligung
Anträge sind unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars und mit einem Finanzierungplan auf bereitgestellter Vorlage unter Angabe des Betreffs „SKATEBOARD-Förderung“ per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de.
Für die Skateboard- und die Flügel-Förderung (vgl. Amtsblatt Nr. 1 2026, BO-Nr. 5047) stehen pro Jahr mindestens 150.000 Euro zur Verfügung. Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Projektstelle Junge Erwachsene bearbeitet und beschieden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antragseingang ist der 31. Dezember 2028.
Ob ein Antrag gefördert wird, entscheidet die diözesane Projektleitung, welche auch die bewilligende Stelle im Bischöflichen Ordinariat ist, im Gespräch mit den Antragsstellenden.
Pro Einrichtung kann zeitgleich entweder ein Antrag gemäß dieser Richtlinie (SKATEBOARD-Innovationsförderung) oder gemäß der Richtlinie zur FLÜGEL-Innovationsförderung (KABL 2026, Nr. 1 vom 15.01.2026) gefördert werden. Die Höchstgrenze der diözesanen SKATEBOARD-Förderung je Projekt beträgt 5.000,00 Euro.
Nach Prüfung und Genehmigung des Förderantrags durch die diözesane Projektleitung wird ein Förderbescheid erstellt.
Ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich benötigten Mittel ist 21 Tage nach dem Projektende per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de. Der Verwendungsnachweis muss eine zahlenmäßige Auflistung der verwendeten Mittel und eine textliche Angabe zur Wirksamkeit des Projektes enthalten.
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1. Vorbemerkungen
Der Diözesanrat richtete das diözesane Projekt „Junge Erwachsene“ ein, um im Sinne einer vernetzten und kooperativen Pastoral jungen Erwachsenen glaubenskommunikative Räume zu eröffnen und ihnen seelsorgerliche Begleitung anbieten zu können. Dies geschieht überall dort, wo Kirche – bestenfalls in Kooperation mit weltlichen Partner:innen – einen Zugang zu jungen Menschen sucht und einen Beitrag zu gelingendem Leben anbietet. Um innovative Ideen im Bereich der Jungen-Erwachsenen-Pastoral zu ermöglichen, stellt der Diözesanrat einen Innovationsfonds über 500.000 Euro zur Verfügung.
Die FLÜGEL-Förderung dient bereits erprobten Ideen als Möglichkeit zum Wachstum und zur Skalierung. Was im Kleinen gut funktioniert, darf flügge werden.
2. Geförderte Maßnahmen
Gefördert werden innovative Projekte und Personen, die seit 2020 schon einmal eine Förderung durch die Projektstelle erhalten haben und deren Wirksamkeit nachgewiesen werden kann.
Die Zielgruppe sind junge Erwachsene im Alter von ca. 18-35 Jahren, die bisher keinen oder wenig Kontakt zu Kirche bzw. kirchlichen Angeboten haben. Junge Erwachsene können selbst Umsetzende des Projekts oder auch ausschließlich Teilnehmende sein.
Bestenfalls findet das Projekt in Kooperation mit einem nicht-kirchlichen Kooperationspartner statt, der den Kontakt zur Zielgruppe gewährleistet.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Projekts liegt auf Themen und Fragen junger Erwachsener.
Im begründeten Einzelfall kann die diözesane Projektleitung von einzelnen Vorgaben abweichen.
3. Antrag und Bewilligung
Anträge sind unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars und mit einem Finanzierungplan auf bereitgestellter Vorlage unter Angabe des Betreffs „FLÜGEL-Förderung“ per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de.
Für die Skateboard- und die Flügel-Förderung (vgl. KABL 2026, Nr. 1) stehen pro Jahr mindestens 150.000 Euro zur Verfügung. Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Projektstelle Junge Erwachsene bearbeitet und beschieden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antragseingang ist der 31. Dezember 2028.
Ob ein Antrag gefördert wird, entscheidet die diözesane Projektleitung, welche auch die bewilligende Stelle im Bischöflichen Ordinariat ist, im Gespräch mit den Antragsstellenden und in Absprache mit einer Vertretung des Pastoralausschuss des Diözesanrats.
Pro Einrichtung kann zeitgleich entweder ein Antrag gemäß dieser Richtlinie (FLÜGEL-Innovationsförderung) oder gemäß der Richtlinie zur SKATEBOARD-Innovationsförderung (Amtsblatt Nr. 1 2026, BO-Nr. 5046) gefördert werden. Die Höchstgrenze der diözesanen FLÜGEL-Förderung je Projekt beträgt 50.000,00 Euro.
Nach Prüfung und Genehmigung des Förderantrags durch die diözesane Projektleitung wird ein Förderbescheid erstellt.
Ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich benötigten Mittel ist 21 Tage nach dem Projektende per Mail einzureichen unter: jungeerwachsene@drs.de. Der Verwendungsnachweis muss eine zahlenmäßige Auflistung der verwendeten Mittel und eine textliche Angabe zur Wirksamkeit des Projektes enthalten.
4. Downloads
Aktuelle wechselnde Förderungen
Das Sozialministerium Baden-Württemberg prämiert in einem Ideenwettbewerb kreative Konzepte und Projektideen, die neue Ansätze zur Bekämpfung von Einsamkeit vor Ort erproben.
Einsamkeit betrifft Menschen aller Altersgruppen und Lebenslagen. Gesucht werden Projektideen, die Einsamkeit begegnen möchten und dabei das Nahumfeld von Betroffenen – sei es in den Kommunen und der unmittelbaren Nachbarschaft, in Familien und Freundeskreisen, im Vereinsumfeld oder gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden – als einen wichtigen Aspekt einbeziehen. Zudem soll eine der folgenden fünf Zielgruppen pro Idee in den Blick genommen werden:
– Menschen mit Migrationshintergrund
– Junge Menschen
– Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen und deren Angehörige
– Ältere Menschen
-Eltern in besonderen Lebenssituationen
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2026
Preis: pro Bereich/Zielgruppe 150.000 Euro / bis zu 30.000 Euro/pro Projekt
Weitere Infos: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/buergerengagement/ideenwettbewerb-einsamkeit
Der LupoLeo Award zeichnet daher 2026 Projekte und Persönlichkeiten aus, die die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Lebenswelten fördern
Was wird gefördert?
LupoLeo Award 2026: Psychische Gesundheit junger Menschen im Fokus
Der LupoLeo Award hat als bundesweit größter Förderpreis für Kinder und Jugendliche eine besondere Verantwortung. Psychische Gesundheit ist kein isoliertes Thema. Sie steht in direktem Zusammenhang mit dem Lebensstil, der Umwelt und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Der LupoLeo Award zeichnet daher 2026 Projekte und Persönlichkeiten aus, die gezielt und evidenzbasiert Aktivitäten nutzen, um die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Lebenswelten zu fördern – sowohl im Sinne der Verhaltens – als auch der Verhältnisprävention.
Bewerbungsfrist: 16. Februar 2026
Preis: insgesamt 130.000 Euro
Weitere Infos: https://united-kids-foundations.de/lupoleo-award/lupoleo-award-2026
Für Projekte, die das Engagement und die Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen oder Kompetenzen für eine nachhaltige Transformation (Green Skills) fördern
Was wird gefördert?
Der Fonds unterstützt Vorhaben, die das Engagement und die Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen oder Kompetenzen für eine nachhaltige Transformation (Green Skills) fördern und sich an Studierende im Bachelor- und Masterstudium, Berufsschüler:innen, Auszubildende sowie Schüler:innen der Sekundarstufen I und II richten. Dazu zählt z. B. das Prototyping für Produkte und Dienstleistungen, die soziale und ökologische Probleme adressieren oder Social Entrepreneurship fördern. Auch eigene Ideen, die Nachbarschaft oder Gemeinde sozial und ökologisch verbessern (z. B. Recycling-Initiativen) sind förderfähig. Auch können Green Offices und Nachhaltigkeitsbüros der Zielgruppe oder nachhaltige Entwicklungspotenziale im Betrieb unterstützt werden.
Antragsfrist: fortlaufend
Förderhöhe: max. 25.000 Euro
Weitere Infos: Perlenfonds – Joachim Herz Stiftung
Die anstiftung fördert Projekte mit Schwerpunkt auf Räume und Netzwerke des Selbermachens
Was wird gefördert?
Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören Interkulturelle und Urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Förderanträge werden formlos entgegengenommen. Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden.
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Infos: Förderung – anstiftung
Projekte, welche sich positiv auf die biologische Vielfalt, Klimaschutz oder Klimagerechtigkeit auswirken
Was wird gefördert?
Der Young Impact Fund ist ein Projekt von Natur Freunde Jugend, NAJU und BUND-Jugend und wird vom BMUV gefördert. Gesucht werden Projekte, welche sich positiv auf die biologische Vielfalt, Klimaschutz oder Klimagerechtigkeit auswirken. Die Gruppe muss aus mindestens 2 Personen bestehen, welche alle unter 27 Jahre alt sind.
Antragsfrist: jährlich am 30. März, 30. Juli und 30. November bis zum Jahr 2028
Förderhöhe: 300 Euro
Weitere Infos: Handeln-Jetzt » Young Impact Fund
Du hast noch Fragen?
Du hast Fragen, brauchst Unterstützung oder hast Anregungen für uns? Dann melde dich gerne bei uns.
Projektstelle Junge Erwachsene
Sue Grimbacher
Peter Lendrates
Mail: jungeerwachsene@drs.de
Telefon Sekretariat: 07472 169-420
